(8) Revision des Internationalen Erbrechts
Private Magazin 3/2020, 6-7.
Der Bundesrat hat dem Parlament einen Entwurf und eine Botschaft für die Revision von Art. 86-96 IPRG vorgelegt.
Revision des Internationalen Erbrechts
(7) Erbschaftsplanung Schweiz – Philippinen
Private Magazin Q3/2019, S. 6-7.
Am 14. November 2018 habe ich in der Schweizer Botschaft in Manila (Philippinen) einen Vortrag gehalten mit dem Titel "International Succession Planning with Reference to Switzerland".
Erbschaftsplanung Schweiz - Philippinen
(6) Erbschaftsplanung Schweiz – Südafrika
Private Magazin Q2/2019, S. 6-7.
Am 13. Oktober 2018 habe ich an der Law School der University of Cape Town eine Lecture gehalten mit dem Titel "International Succession Planning with Reference to Switzerland".
Erbschaftsplanung Schweiz - Südafrika
(5) Kommentar zu Art. 86-96 IPRG
in: Zürcher Kommentar zum IPRG, hrsg. v. Markus Müller Chen und Corinne Widmer Lüchinger, Zürich 2018, S. 1801-2039.
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(4) Erste Erfahrungen mit der EU-Erbrechtsverordnung
Private Magazin Q2/2016, S. 8-9.
Am 7. April 2016 fand an der Universität Luzern (Weiterbildung Recht) ein Seminar statt, an welchem erste Erfahrungen mi der EU-Erbrechtsverordnung präsentiert wurden.
Erste Erfahrungen mit der EU-Erbrechtsverordnung
(3) Die EuErbVO und die Schweiz
in: Tagungsband 8. Deutscher Testamentsvollstreckertag, hrsg. v. Matthias Pruns, Bonn 2015, S. 117-141.
Die EU-Erbrechtsverordnung (EuErbVO) betrifft nicht nur die Mitgliedstaaten der EU, sondern hat auch umfangreiche Auswirkungen auf Drittstaaten wie die Schweiz.
Die EuErbVO und die Schweiz
(2) Internationale Nachfolgeplanung
in: Handbuch Estate Planning, hrsg. v. Friedrich Fraberger et al., Wien 2011, S. 13-48.
Internationale Nachfolgeplanung
(1) Grenzenloses Erbrecht
Länderbericht Schweiz, in: Grenzenloses Erbrecht - Grenzen des Erbrechts, hrsg. v. d. Europäischen Anwaltsvereinigung e.V. (DACH), Köln 2004, S. 1-165 (zusammen mit Peter Breitschmid)
Im internationalen Erbrecht werden als Anknüpfungspunkte für die Zuständigkeit und das anwendbare Recht der Wohnsitz, die Staatsangehörigkeit und die Belegenheit des Vermögens verwendet. Als Planungsinstrumente werden deshalb unter anderem die Wohnsitzverlagerung, der Erwerb bzw. die Aufgabe von Staatsangehörigkeiten und die Verschiebung des mobilen bzw. die Strukturierung des immobilen Vermögens verwendet
Grenzenloses Erbrecht