(12) Aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Stiftungs- und Trustrecht
JEV 2023, 289-303
Aktuelle Entwicklungen im schweizerischen Stiftungs- und Trustrecht
(11) Stiftungsrecht in der Schweiz - Quo vadis?
JEV 2021, 49-53
Stiftungsrecht in der Schweiz - Quo vaids?
(10) Vermögensschutz mit liechtensteinischen Strukturen aus schweizerischer Sicht
in: Handbuch des Vermögensschutzes, hrsg. v. Francesco A. Schurr, Wien 2015, S. 120-160.
Wenn Vermögen in liechtensteinische Strukturen eingebracht und damit verselbständig werden, sind sie grundsätzlich dem Zugriff von Erben und Gläubigern entzogen und es besteht die Gefahr, dass Erben oder Gläubiger dadurch benachteiligt werden. Der Artikel behandelt die Frage, welche Rechtsmittel Erben und Gläubigern zustehen, um gegen allfällige Benachteiligungen vorzugehen.
Vermögensschutz mit liechtensteinischen Strukturen aus schweizerischer Sicht
(9) Gemeinnützigkeit und Erbrecht
Private Magazin 4/2009, S. 10-11.
Der Verein Successio hat (in Kooperation mit Swissfundraising und proFonds) am 8. Juni 2009 im Forum St. Peter (Zürich) eine Weiterbildungsveranstaltung zum Thema "Gemeinnützigkeit und Erbrecht" durchgeführt, über welche nachfolgend berichtet wird.
Gemeinnützitgkeit und Erbrecht
(8) Types of Foundations
in: Foundations in Europe - Legal Aspects, hrsg. v. Rui Chancerelle de Machete et al., Lissbon 2008, S. 149-164.
Types of Foundations
(7) Unternehmensstiftung - Quo vadis?
Schweizer Treuhänder 2007, 369-373.
Obwohl die Unternehmensstiftung vom Bundesgericht ausdrücklich als zulässige Form der Stiftung anerkannt wurde, gibt es nur wenige Neugründungen. Die Gründe liegen im zu engen zivilrechtlichen Korsett und im zu wenig attraktiven steuerlichen Umfeld. Beides könnte (und sollte) verbessert werden.
Unternehmensstiftung - Quo vadis?
(6) Familienstiftung - Quo vadis?
in: Festschrift für Hans Michael Riemer, hrsg. v. Peter Breitschmid et al., Bern 2007, S. 173-198.
Die gegenwärtige Rechtslage (Art. 335 Abs. 1 ZGB) führt dazu, dass wegen des restriktiven Zwecks der Familienstiftung auf ausländische Stiftungen und Trusts ausgewichen werden muss,was unbefriedigend ist. Eine Revision von Art. 335 ZGB drängt sich deshalb auf.
Familienstiftung - Quo vadis?
(5) Stiftungen im internationalen Vergleich
in: Stiftungen gestern und heute, Atzelsberger Gespräche 2005, Erlanger Forschungen, Reihe A, Band 110, Erlangen 2006, S. 51-93.
Gegenwärtig werden zwei Entwürfe erarbeitet, welche das Stiftungsrecht in Europa durch die Schaffung einer sog. Europäischen Stiftung (European Foundation) vereinheitlichen möchten. In diesem Beitrag wird einer der beiden Entwürfe vorgestellt.
Stiftungen im internationalen Vergleich
(4) The European Foundation
Private Magazin 4/2006, S. 12-14.
Am 29. Juni 2006 wurde in Berlin der Entwurf einer internationalen Expertengruppe für eine Europäische Stiftung einer bereiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Im nachfolgenden Interview zeigt Prof. Dr. Hans Rainer Künzle, welcher dieser Expertengruppe angehörte und den ersten Entwurf für die Europäische Stiftung verfasst hat, die Hintergründe dieser Arbeiten auf.
The European Foundation
(3) Commentary on Art. 3.1 to 3.5
in: The European Foundation, hrsg.v. Klaus J. Hopt et al., Gütersloh 2006, S. 109-12
Progressing European integration calls for an instrument to serve the European public good. The European Commission is already preparing for the future framework of non-for-profit organizations. The European Foundation Project aims at developing the legislative draft for the legal form of a European Foundation. This form is designed to provide donors with an alternative to the national legal forms available in EU member states. To this end, a team of top-level experts in comparative law from all around Europe has been commissioned by the Bertelsmann Stiftung, the Compagnia di San Paolo, and the Zeit-Stiftung Ebelin and Gerd Bucerius to provide basic feasibility research and develop a proposal for the legal form of a European Foundation
Commentary on Art. 3.1 to 3.5
(2) Konturen des Stiftungsbegriffs aus schweizerischer Sicht
in: Die Liechtensteinische Stiftung, hrsg. v. Wolfgang Caspers et al., Zürich 2002, S. 1-19 (= Schweizer Schriften zur Vermögensberatung und zum Vermögensrecht, Band 4)
Im Vordergrund steht die gewöhnliche Stiftung, welche einen idealen (nicht-wirtschaftlichen) Zweck verfolgt. Die Familienstiftung verfolgt einen Zweck zugunsten einer bestimmten Familie. Die Unternehmensstiftung hat ein Unternehmen im Stiftungsvermögen
Konturen des Stiftungsbegriffs aus schweizerischer Sicht
(1) Stiftungen und Nachlassplanung
in: Die Stiftung in der juristischen und wirtschaftlichen Praxis, hrsg. v. Hans Michael Riemer, Zürich 2001, S. 1-38
In welchen Fällen werden Strukturen allgemein und Stiftungen im besonderen als Instrument der Nachlassplanung in Betracht gezogen? Häufig handelt es sich um vermögende Privatpersonen, welche man auch als High Nethworth Individuals (HNI) bezeichnet, und welche in vielen Fällen gemeinnützige Stiftungen für soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Zwecke errichten wollen. Eine weitere typische Ausgangslage ist die Versorgung von Nachkommen, insbesondere in Notlagen. Schliesslich kommt es vor, dass für ein "Lebenswerk", nämlich eine Unternehmung oder eine Unternehmensgruppe, eine langfristige Lösung gesucht wird
Stiftungen und Nachlassplanung